Ein Wohnmobil mieten und die Reise beginnt
Kein eigenes Wohnmobil in der Garage und dennoch den Wunsch mit bzw. in einem Wohnmobil Urlaub zu machen? Dann besteht die Möglichkeit ein Wohnmobil zu mieten. Hierzu sollte man einige Dinge beachten. So sollte beim Wohnmobil mieten in Dinslaken darauf geachtet werden, dass sich der Standort des Anbieters möglichst in der Nähe befindet. Eine längere Anreise mit dem Gepäck, das man mit ins Wohnmobil nehmen möchte, kann fatal sein und würde einen sehr hohen logistischen Aufwand bedeuten. Ideal ist, wenn das Wohnmobil vom Anbieter gebracht wird oder abgeholt werden kann einen Tag vor dem Start der Reise mit dem Wohnmobil. Auf diese Weise bleibt noch genügend Zeit, um das Gepäck und die sonstigen Dinge einzuräumen. Der passende Führerschein Vorab muss natürlich die Frage geklärt werden, ob einer in der Familie überhaupt in der Lage ist das Wohnmobil zu fahren. Ein Blick in den Führerschein genügt hier. Wohnmobil mieten in Dinslaken funktioniert letztlich auch nur dann, wenn ein entsprechender Führerschein vorgelegt werden kann, der das Führen von einem Fahrzeug mit bis zu 3,5 Tonnen erlaubt. Es handelt sich hier um den Führerschein der Klasse B. Einige Vermieter von Wohnmobilen verlangen zudem, dass der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist. Ist das Wohnmobil schwerer als 3,5 Tonnen vom zulässigen Gesamtgewicht her, wird ein Führerschein der Klasse C1 benötigt. Zudem muss der Fahrer seinen Führerschein in diesem Fall auch schon seit einem Jahr besitzen. Achtung Kleingedruckte Vor der Anmietung von einem Wohnmobil sollte zudem das „Kleingedruckte“ des Vertrages genau studiert werden. Es gibt keine Standardverträge. Die Anbieter arbeiten alle mit unterschiedlichen Konditionen. Dies betrifft nicht nur die Vorgabe wer das Fahrzeug führen darf laut Vertrag, sondern auch der Preis. Darüber hinaus können auch ganz unterschiedliche Regelungen bestehen in Bezug auf die Reinigung, die nach der Reise vorgenommen werden muss. Dies alles sollte natürlich vor dem Wohnmobil mieten in Dinslaken geklärt werden. Im sogenannten „Kleingedruckten“ ist auch ausführlich erläutert, wie die Rückgabe des Wohnmobils abläuft. In der Regel erhält man ein Wohnmobil mit vollem Tank, wobei laut Vertrag auch erwartet wird, dass das Fahrzeug vollgetankt und vollständig ausgeräumt bzw. befreit von den persönlichen Dingen wieder an den Anbieter zurückgegeben werden muss. Im „Kleingedruckten“ zu finden ist neben einem solchen Passus in der Regel auch, dass eine Servicegebühr erhoben wird, wenn die Übergabe des Wohnmobils bzw. seine Rückgabe an einem Samstag erfolgt. Bei guter Reiseplanung kann man dies umgehen. Ganz günstig wird eine solche Servicegebühr nämlich meist nicht. Ebenfalls im „Kleingedruckten“ steht in der Regel auch was es mit der Kaution auf sich hat. Diese bewegt sich für ein Wohnmobil meist im unteren vierstelligen Bereich und kann entweder in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden. Besondere Regelungen gelten, wenn mit dem Wohnmobil ins europäische Ausland gefahren wird.
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